Für die Behandlung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Diese werden bei Bedarf je nach Störungsbild vom Kinderarzt, Pädiater, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologen, Psychiater, Hausarzt, Kieferorthopäden und Zahnarzt ausgestellt.
Logopädie und Sprachtherapie gehört zur medizinischen Grundversorgung und wird im Regelfall von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10 Euro sowie 10% des Rezeptwertes pro ärztlicher Verordnung vor.