Therapievoraussetzungen

Für die Behandlung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.

Diese werden bei Bedarf je nach Störungsbild vom Kinderarzt, Pädiater, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologen, Psychiater, Hausarzt, Kieferorthopäden und Zahnarzt ausgestellt.

Logopädie und Sprachtherapie  gehört zur medizinischen Grundversorgung und wird im Regelfall von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10 Euro sowie 10% des Rezeptwertes pro ärztlicher Verordnung vor.

Über uns

Als logopädische Praxis beraten, diagnostizieren und therapieren wir Sprach-, Sprech-, Schluck- und Stimmprobleme für Patienten jeden Alters.

Adresse

Florastraße 10, 45879 Gelsenkirchen
Telefon:  (0209) 17 70 7 - 0
Fax:       (0209) 17 70 7 - 0
Email:    gebehartbeck@gelsennet.de
Die Vergabe von Terminen erfolgt in der Regel telefonisch.
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